Für unsere Musikklasse 1a suchen wir musisch interessierte Kinder, welche bereits über eine gewisse Grundmusikalität verfügen.
Jährlich bewerben sich mehr Kinder, als in eine Klasse von max. 28 Schülern aufgenommen werden können. Aus diesem Grund werden die Kinder, welche bei der Schulanmeldung dafür Interesse angezeigt hatten, ca. 6 Monate vor Schulbeginn zu einer Aufnahmeüberprüfung eingeladen. Diese wird von zwei Musikpädagoginnen, die unabhängig voneinander mit den Kindern agieren, durchgeführt.
Überprüft werden:
das Rhythmusgefühl, das Sprach- und Hörvermögen anhand von Liedern und Versen, beim Singen und Sprechen, bei der Bewegung und durch den Einsatz von Instrumenten (z.Bsp. Trommeln, Klanghölzer, Triangeln).
Die Überprüfung dauert 30 min, wobei die Kinder (in Gruppen zu 3-5 Kindern) für 15 min vorwiegend rhythmische (Hören, Bewegen, Musizieren) und weitere 15 min in einem anderen Raum melodische (Hören, Singen, Sprechen) Übungen durchführen.
In Vorbereitung auf diese Überprüfung sollten alle Kinder ein Kinder- oder Volkslied vortragen sowie einfache Verse nachsprechen und Melodien nachsingen können. Ein Vorspiel auf einem Instrument kann aus Zeitgründen nicht stattfinden. Sie können aber angeben, ob und wenn ja seit wann Ihr Kind am Instrumental-, Chor- oder Tanzunterricht teilnimmt.
Bewertungskriterien sind:
1. Hör- und Sprechvermögen
2. Unterscheidung von Tonhöhen:
Dabei werden auf dem Klavier verschiedene Melodiefolgen vorgespielt, welche die Kinder per
Armbewegung nach unten oder nach oben „in der Luft nachmalen“. Dabei sind nicht die
Begrifflichkeiten wie „hoch“ oder „tief“, „nach unten“ oder „nach oben“, sondern lediglich das Hören der Unterschiede entscheidend.
3. Wiedergabe von vorgesungenen Melodien:
Nachsingen von unbekannten Melodien. (Zuvor werden die Kinder durch gemeinsames Singen bekannter Lieder zum Singen animiert.)
4. Freude am Musizieren:
Liedvortrag eines selbstgewählten Kinder- oder Volksliedes. Hinweis: Manchmal wird der Titel vom Lied in der Aufregung vergessen. Deshalb können Sie Ihrem Kind gern einen kleinen Zettel mit dem Namen des gewählten Liedes mitgeben.
Ihr Kind durchläuft damit spielerisch zwei Instanzen, die sich unabhängig voneinander für oder gegen eine Empfehlung für die Musikklasse aussprechen. Da es sich dabei um eine Momentaufnahme unter Beachtung der Tagesform des Kindes handelt, ist diese Auswahl keinesfalls einer Entscheidung gleichzusetzten, ob ein Kind musikalisch oder gar unmusikalisch ist!
Falls Ihr Kind nicht in die Musikklasse aufgenommen wird, können wir Ihnen Folgendes anbieten.
Für alle Kinder der Klassenstufe 1 gibt es an unserer Schule die Möglichkeit, sich nach dem Unterricht, einmal wöchentlich für 45 Minuten, zur „Musizierstunde“ anzumelden, welche alle Bereiche der elementaren Musikerziehung (Hören, Singen, Tanzen, Musizieren) beinhaltet. Ab der zweiten Klasse steht die „Chorbühne“ auf dem GTA-Angebot ebenfalls allen Kindern offen.
Wenn ein Kind in die Musikklasse aufgenommen wird gehen damit folgende Verpflichtungen einher, um eine kontinuierliche Absicherung des Musikklassen-Konzeptes und der musikalisch verstärkten Ausbildung der Schülerin oder des Schülers gewährleisten zu können.
Weitere Hinweise sind auf der Homepage der Schule zu finden, welche immer aktualisiert werden. Diese sind selbstständig zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten. Bei Fragen stehen Ihnen die Musikfachlehrkräfte, die außerschulischen Mitarbeitenden für den Instrumentalunterricht, die Beratungslehrkräfte und die Schulleitung gern zur Seite.
Wir bieten unseren Schülerinnen und Schülern der Musikklassen:
– eine kontinuierliche verstärkte musikalische Ausbildung im Gesangs- und Instrumentalunterricht sowie der Klassenorchesterarbeit in den Klassenstufen 1 bis 4;
– eine kostenfreie Ausbildung vom Instrumentalunterricht in der Klassenstufe 1 und 2 sowie dem Instrumentenkarussell in der Klasse 1;
– die Organisation der Instrumentalausbildung in der Schule für Klassenstufe 1 und 2 im Nachmittagsbereich;
– die Arbeit mit qualifizierten Musikfachlehrkräften, auch in Kooperation mit Lehrkräften aus der Hochschule für Musik „Carl Maria von Weber“ in Dresden und dem Landesgymnasium für Musik Dresden;
– einen engen Austausch über Entwicklungsstände und weitere individuelle Fördermöglichkeiten im Bereich der Musik sowie die Vorbereitung auf Aufnahmeprüfungen für weiterführende musikalische Institutionen;
Wir freuen uns auf Ihr Kind und die gemeinsame musikalische Arbeit und Förderung!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. A. Aurig
63. Grundschule „Johann Gottlieb Naumann“
Wägnerstraße 24 – 26
01309 Dresden
Telefon: 0351 / 3 10 04 05
Telefax: 0351 / 3 12 33 09
Mail: info@63-grundschule-dresden.de