Liebe Eltern der zukünftigen ersten Klassen,
der Tag der offenen Tür findet am 07. August 2024, 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr in unserer Schule statt. Sie sind herzlich dazu eingeladen.
Liebe Eltern,
die Schuleinführungen am 3. August 2024 finden zu folgenden Zeiten für die jeweiligen Klassen statt.
1a – 8:30 Uhr
1b – 10:30 Uhr
1c – 9:30 Uhr
1d – 11:30 Uhr
Der Einlass gebinnt 15 Min. früher, die Schulanfänger treffen sich mit Ranzen in den Klassenzimmern, werden am Haupteingang von den Lehrkräften empfangen und zu ihren Klassen geführt. Die Eltern gehen in die Aula. Es sind nur drei Personen pro Familie möglich. Foto- und Filmaufnahmen sind nicht erlaubt. Die Zuckertüten können in der Turnhalle, bitte mit Namensschild, ebenso 15 Min vor Beginn der Feier, abgegeben werden.
Die Eltern schulpflichtiger Kinder erhalten vom Schulverwaltungsamt der Stadt Dresden ein Schreiben mit der Aufforderung zur Anmeldung an einer Grundschule des Schulbezirkes. Dieses Schreiben müssen die Eltern zur Anmeldung mitbringen. Außerdem ist die Geburtsurkunde des Kindes, der Personalausweis des anmeldenden Sorgerechtsinhabers und ggf. der Nachweis über alleiniges Sorgerecht (Gerichtsurteil/Bestätigung des Jugendamtes) vorzulegen. Folgende Daten werden erhoben: Name und Vorname der Eltern und des Kindes; Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes; Geschlecht des Kindes; Anschrift der Eltern und des Kindes; Telefonnummer, Notfalladresse; Staatsangehörigkeit des Kindes; Religionszugehörigkeit des Kindes; Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind; ob im Jahr vor der Schulaufnahme ein Kindergarten besucht wird. Die Daten nach Nummer 6 und 8 sind nur mit Einwilligung der Eltern gemäß Sächsischem Datenschutzgesetz § 4 Abs. 1 und 2 zu erfassen.
Sie sind bereits umgezogen, auf dem Brief zur Anmeldung steht noch die alte Adresse
Die Schulanmeldung kann im neuen Schulbezirk vorgenommen werden, unabhängig davon, welche Anschrift in dem Schreiben steht. Die Eltern weisen die neue Anschrift durch Vorlage einer Meldebescheinigung oder des Personalausweises nach.
Sie planen nach der Schulanmeldung in einen anderen Dresdner Schulbezirk zu ziehen
Zur Verwaltungsvereinfachung kann die Anmeldung bereits im zukünftigen Schulbezirk vorgenommen werden. Die Sorgeberechtigten haben folgende Nachweise zu erbringen: Mietwohnung oder den von allen Parteien unterschriebenen Mietvertrag Wohneigentum oder Kaufvertrag/ Grundbuchauszug ggf. Nachweis über Fertigstellung oder Erklärung, dass das Wohneigentum selbst bezogen und nicht vermietet wird.
Sie planen nach der Schulanmeldung aus Dresden wegzuziehen
Weisen Sie dem Schulverwaltungsamt Dresden nach, dass das Kind an einer Grundschule außerhalb Dresdens angemeldet wurde, ist eine Anmeldung an einer Dresdner Grundschule nicht mehr erforderlich. Ob die Grundschule der anderen Kommune die Anmeldung vor dem Umzug annimmt, ist von den Eltern bei dem zuständigen Schulverwaltungsamt der Kommune zu erfragen. Können die Sorgeberechtigten keinen Nachweis über die Schulanmeldung an einer Grundschule außerhalb Dresdens vorlegen, ist die Anmeldung zunächst an einer Dresdner Grundschule des Schulbezirkes vorzunehmen.
Um den aktuellen Entwicklungsstand der Kinder zu ermitteln, wird ein kurzer Test (Kennenlernstunde) durchgeführt. Wir müssen im Rahmen dieses Kennenlernens herausfinden, ob sich Anhaltspunkte für sonderpädagogischen Förderbedarf ergeben oder ob eine Zurückstellung erfolgen sollte. Eine Aufnahme kann dann erfolgen, wenn die Kinder den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungstand besitzen. Die Entscheidung darüber trifft der Schulleiter. Diese Kennlernstunde findet im März des Aufnahmejahres statt. Termine dazu werden bei der Anmeldung vergeben. Neben dem schulischen Aufnahmetest (Kennenlernstunde) ist eine Untersuchung durch die Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes gesetzlich vorgeschrieben. Auch hier erhalten Sie bei uns am Tag der Anmeldung einen Termin. Dieser ist beim Kinder- und Jugendärztlichen Dienst (Dürerstraße 88, 01307 Dresden, Tel.: 0351-4888252).
Es kann passieren, dass die Aufnahmekapazität unserer Schule nicht ausreicht, um alle angemeldeten Kinder aufnehmen zu können. Im Falle eines Kapazitätsengpasses werden wir auf ein Aufnahmeverfahren zurückgreifen. Die Auswahl der Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien.
Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:
Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonders eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen. Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werde von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen.
Falls nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens wieder Plätze an unserer Schule frei werden, wird ein weiteres Aufnahmeverfahren durchgeführt. Zur Teilnahme genügt ein formloser Antrag.
Die Klassenstufen 1 und 2 bilden eine pädagogische Einheit. Den Lehrerinnen und Lehrern lässt der Lehrplan in dieser Zeit so viel Freiheit, dass Sie den Unterricht angepasst an die Fortschritte der Klasse gestalten können. Sie tragen mit der Gestaltung des Unterrichts dem aktuellen Lernstand der Kinder, dem unterschiedlichen Lerntempo und den individuellen Lernvoraussetzungen Rechnung. Deshalb gibt es nach der 1. Klasse keine Versetzungsentscheidung – jedes Kind wechselt in die Klasse 2. Mit Zustimmung der Eltern und der Klassenkonferenz kann ein Kind allerdings auch die Klassenstufe 1 wiederholen.
Für unsere Musikklasse 1a suchen wir musisch interessierte Kinder, welche bereits über eine gewisse Grundmusikalität verfügen.
Jährlich bewerben sich mehr Kinder, als in eine Klasse von max. 28 Schülern aufgenommen werden können. Aus diesem Grund werden die Kinder, welche bei der Schulanmeldung dafür Interesse angezeigt hatten, ca. 6 Monate vor Schulbeginn zu einer Aufnahmeüberprüfung eingeladen. Diese wird von zwei Musikpädagoginnen, die unabhängig voneinander mit den Kindern agieren, durchgeführt.
Überprüft werden:
das Rhythmusgefühl, das Sprach- und Hörvermögen anhand von Liedern und Versen, beim Singen und Sprechen, bei der Bewegung und durch den Einsatz von Instrumenten (z.Bsp. Trommeln, Klanghölzer, Triangeln).
Die Überprüfung dauert 30 min, wobei die Kinder (in Gruppen zu 3-5 Kindern) für 15 min vorwiegend rhythmische (Hören, Bewegen, Musizieren) und weitere 15 min in einem anderen Raum melodische (Hören, Singen, Sprechen) Übungen durchführen.
In Vorbereitung auf diese Überprüfung sollten alle Kinder ein Kinder- oder Volkslied vortragen sowie einfache Verse nachsprechen und Melodien nachsingen können. Ein Vorspiel auf einem Instrument kann aus Zeitgründen nicht stattfinden. Sie können aber angeben, ob und wenn ja seit wann Ihr Kind am Instrumental-, Chor- oder Tanzunterricht teilnimmt.
Bewertungskriterien sind:
1. Hör- und Sprechvermögen
2. Unterscheidung von Tonhöhen:
Dabei werden auf dem Klavier verschiedene Melodiefolgen vorgespielt, welche die Kinder per
Armbewegung nach unten oder nach oben „in der Luft nachmalen“. Dabei sind nicht die
Begrifflichkeiten wie „hoch“ oder „tief“, „nach unten“ oder „nach oben“, sondern lediglich das Hören der Unterschiede entscheidend.
3. Wiedergabe von vorgesungenen Melodien:
Nachsingen von unbekannten Melodien. (Zuvor werden die Kinder durch gemeinsames Singen bekannter Lieder zum Singen animiert.)
4. Freude am Musizieren:
Liedvortrag eines selbstgewählten Kinder- oder Volksliedes. Hinweis: Manchmal wird der Titel vom Lied in der Aufregung vergessen. Deshalb können Sie Ihrem Kind gern einen kleinen Zettel mit dem Namen des gewählten Liedes mitgeben.
Ihr Kind durchläuft damit spielerisch zwei Instanzen, die sich unabhängig voneinander für oder gegen eine Empfehlung für die Musikklasse aussprechen. Da es sich dabei um eine Momentaufnahme unter Beachtung der Tagesform des Kindes handelt, ist diese Auswahl keinesfalls einer Entscheidung gleichzusetzten, ob ein Kind musikalisch oder gar unmusikalisch ist!
Falls Ihr Kind nicht in die Musikklasse aufgenommen wird, können wir Ihnen Folgendes anbieten.
Für alle Kinder der Klassenstufe 1 gibt es an unserer Schule die Möglichkeit, sich nach dem Unterricht, einmal wöchentlich für 45 Minuten, zur „Musizierstunde“ anzumelden, welche alle Bereiche der elementaren Musikerziehung (Hören, Singen, Tanzen, Musizieren) beinhaltet. Ab der zweiten Klasse steht die „Chorbühne“ auf dem GTA-Angebot ebenfalls allen Kindern offen.
Sie sind bereits umgezogen, auf dem Brief zur Anmeldung steht noch die alte Adresse
Die Schulanmeldung kann im neuen Schulbezirk vorgenommen werden, unabhängig davon, welche Anschrift in dem Schreiben steht. Die Eltern weisen die neue Anschrift durch Vorlage einer Meldebescheinigung oder des Personalausweises nach.
Sie planen nach der Schulanmeldung in einen anderen Dresdner Schulbezirk zu ziehen
Zur Verwaltungsvereinfachung kann die Anmeldung bereits im zukünftigen Schulbezirk vorgenommen werden. Die Sorgeberechtigten haben folgende Nachweise zu erbringen: Mietwohnung oder den von allen Parteien unterschriebenen Mietvertrag Wohneigentum oder Kaufvertrag/ Grundbuchauszug ggf. Nachweis über Fertigstellung oder Erklärung, dass das Wohneigentum selbst bezogen und nicht vermietet wird.
Sie planen nach der Schulanmeldung aus Dresden wegzuziehen
Weisen Sie dem Schulverwaltungsamt Dresden nach, dass das Kind an einer Grundschule außerhalb Dresdens angemeldet wurde, ist eine Anmeldung an einer Dresdner Grundschule nicht mehr erforderlich. Ob die Grundschule der anderen Kommune die Anmeldung vor dem Umzug annimmt, ist von den Eltern bei dem zuständigen Schulverwaltungsamt der Kommune zu erfragen. Können die Sorgeberechtigten keinen Nachweis über die Schulanmeldung an einer Grundschule außerhalb Dresdens vorlegen, ist die Anmeldung zunächst an einer Dresdner Grundschule des Schulbezirkes vorzunehmen.
Mit der Anmeldung an unserer Schule stimmen Sie auch unserem Schulkonzept zu. Bitte informieren Sie sich dazu im Vorfeld ausführlich unter der Rubrik „Schulkonzept“. Wir bieten besondere zusätzliche Programme und Strukturen innerhalb des Unterrichts an. Dazu gehören:
– Eislaufen, Skaten im Sportunterricht Klasse 1
– Englisch, Begegnungssprache für die Klassen 1 und 2
– Aufnahme in die Musikklasse bei bestandenem Eignungstest (siehe weitere Informationen unter „Musikklasse“)
– eine Klassenchorstunde pro Woche für die Musikklassen
– Flötenunterricht innerhalb des Musikunterrichts für Klassen 1 und 2
– In der Klassenstufe drei wird eine Stunde weniger Sport unterrichtet (Stundentafel 3h – Reduzierung auf 2h pro Woche), dafür eine Stunde mehr Musik (Stundentafel 1h – Erhöhung auf 2h pro Woche). Der Grund liegt im musikalischen Konzept, welches wir nur mit dieser Struktur gestalten können. Als Ausgleich werden umfangreiche sportliche Projekte (schulischen und außerschulischen Wettkämpfen bspw. „Hochsprung mit Musik“, „Turmballturnier“, unser “Crosslauf-Tag“ und zahlreiche Sport-AG´s im Nachmittagsbereich angeboten; bspw. Klettern, Fußball, Leichtathletik, Ballspiele – siehe GTA- Angebote)
– Ab der Klassenstufe drei wird eine zusätzliche Klasse für Jungen gebildet, welche in den Dresdner Kreuzchor aufgenommen werden wollen. Es kann also für diese Schüler nach der Klasse 2, bei bestandener Aufnahmeprüfung, direkt in die Vorbereitungsklasse 3 gewechselt werden. Ein weiterer Schulwechsel entfällt damit.
Zusätzlich bieten wir ein fakultatives musikalisches Programm in der Klassenstufe 1 an, welches sich direkt an den Unterricht anschließt. Hier kann zu Beginn des Schuljahres über eine Teilnahme für das gesamte Schuljahr entschieden werden. Diese Musizierstunde dient zur Vorbereitung auf die Mitwirkung im „Spatzenchor“ und/ oder der „Spielbühne“, welche ab der Klassenstufe 2 angeboten wird, bei Frau Sebastian-Bertsch, jeweils einmal pro Woche 1,5h am Nachmittag, in der Aula unserer Schule.
– Musizieren für die Klassen 1b, c, d (45 Minuten, einmal pro Woche, unter Anleitung von unserer Chorleiterin Frau Sebastian-Bertsch)
Schülerinnen und Schüler lernen Lesen nach der „analytisch-synthetischen Leselehrmethode“ und durch „Lesen durch Schreiben“ nach Dr. J. Reichen.
Die sogenannte Fibelmethode (analytisch-synthetische Leselernmethode) ist eine bewährte Leselernmethode mit einem systematisch, klar strukturierten Leselehrgang.
Zunächst lernen die Kinder die Buchstaben und Laute kennen, die am häufigsten vorkommen. Sie zerlegen Wörter in ihre einzelnen Buchstaben- bzw. Laut-Bausteine (Analyse) und ziehen sie wieder zu Silben oder Wörtern zusammen (Synthese). Bilder sowie kindgerechte, ansprechende Ausgangssituationen in der Fibel machen neugierig und unterstützen die Kinder zusätzlich bei der Erschließung von Wortbedeutungen.
Durch regelmäßiges Üben erlernen alle Kinder die Lesetechnik, lesen zunehmend flüssiger und erfassen den Sinn des Gelesenen. Parallel zum geführten Leselehrgang bieten die modernen Fibeln ebenfalls eine Anlauttabelle, mit der jedes Kind individuell auch schon Wörter verschriften kann, bevor alle Buchstaben eingeführt worden sind.
Lesen durch Schreiben orientiert sich ausdrücklich an einem erweiterten Lesebegriff, der neben dem Schreiben (und Lesen) regelmäßig auch „Denken“ verlangt. Es wird keine Lesetechnik vermittelt. Der Lehrgang hat andere Schwerpunkte:
Der Lehrgang bietet den Kindern einen vielfältig abwechslungsreichen Unterricht mit vielen Freiräumen für eigenes Tun.
Bei Lesen durch Schreiben sind im Wesentlichen zwei Prinzipien leitend:
Erstes Prinzip:
Lesen durch Schreiben Durch Schreiben lernt Ihr Kind lesen, d.h. Ihr Kind lernt nicht zuerst lesen, sondern schreiben. Es lernt, wie die gesprochene Sprache aufgeschrieben wird. Das Lesenkönnen entwickelt sich dann als automatisches Begleitprodukt des Schreibens. Die Methode zeigt dem Kind, wie ein Wort in eine L-Au-T-K-E-TT-E zerlegt und aufgeschrieben werden kann.
Als zentrales Arbeitsmaterial bekommt jedes Kind eine Buchstabentabelle, von der es die zum Schreiben notwendigen Buchstaben abmalen kann. Ihr Kind kann mithilfe dieser Tabelle alles schreiben, was es will, sodass der Wortschatz keinen Einschränkungen unterliegt. Schreibt das Kind immer wieder selbstgewählte Wörter und Texte, dann lernt es die Buchstaben mit der Zeit von selbst.
Zweites Prinzip:
Selbständiges Lernen Der Lernprozess bei Lesen durch Schreiben verläuft für jedes Kind individuell. Der Lehrgang orientiert sich teilweise an der Idee des sogenannten Werkstattunterrichts. Die Kinder lernen und arbeiten individuell, indem sie aus einem reichhaltigen Lernangebot auswählen können. Der Lehrgang folgt der pädagogischen Grundüberzeugung, dass die meisten Kinder aus sich heraus lernfähig und lernbereit sind und nicht von außen dazu angehalten werden müssen.
Für welche Kinder ist diese Methode nicht geeignet?
Kinder mit Sprechfehlern, z.B. Auslassungen von Lauten, Ersetzung eines Lautes durch einen anderen Laut Kinder mit auditiven Einschränkungen
Das sollten Sie wissen:
Die richtige Schreibweise der Buchstaben wird im Unterricht in der Zeit des Anfangsunterrichts (1. und 2. Klasse) vermittelt.
Schon in der 1. Klasse lernen die Kinder erste Rechtschreibregeln, wie z.B. die Groß- und Kleinschreibung von Wörtern.
Die Angst, die viele Eltern haben, dass Ihr Kind sich eine falsche Rechtschreibung einprägt, ist unbegründet.
Viele Jahre Erfahrung zeigen, dass die Rechtschreibung als ein zentrales Lehrplan – Thema unabhängig von der Methode (Fibel oder Lesen durch Schreiben) erlernt wird.
Grundschule und Elternhaus sind Partner in der Erziehung und Bildung. Das sächsische Schulgesetz und die Verordnung über die Mitwirkung der Eltern in den Schulen des Freistaates Sachsen schaffen Grundlagen für diese verantwortungsvolle Zusammenarbeit.
Der rechtliche Rahmen füllt sich wenn Eltern und Lehrer mithelfen, gemeinsam die Schule zu einem Ort lebensnahen Lernens zu machen.
Dieses gemeinsame Wirken in der Schule hat vorrangig das Wohl aller Schüler im Blick. Das Recht der Eltern auf die Erziehung ihres Kindes und der schulische Erziehungs- und Bildungsauftrag müssen aufeinander abgestimmt werden. Dies erfordert einen Kooperationsprozess von Elternhaus und Schule. Vertrauen, Akzeptanz und Wertschätzung sollten die Grundlage dieser Zusammenarbeit sein. Die Plattform für eine intensive Partnerschaft bilden dabei regelmäßige Kontakte.
Arbeit mit der Gesamtelternschaft der Schule:
Unsere Schule unterhält eine gute Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten der näheren Umgebung. Wir sehen darin eine gemeinsame Verantwortung für die Entwicklung, Begleitung und Förderung jedes Kindes.
Um die erweiterte Schuleingangsphase für jedes Kind optimal zu gestalten, arbeiten wir mit den Kindertagesstätten Purzelbaum – Niederwaldstraße, Waldhaus – Prellerstraße, Pfiffikus – Sebastian-Bach-Straße, Villa Mittendrin – Kretschmerstraße, eng zusammen. Es bestehen Kooperationsverträge zu diesen Kindertagesstätten. Vier Lehrkräfte unserer Schule stehen im ständigen Austausch mit den Mitarbeitern diesen Kindertagesstätten. In den Kooperationsverträgen sind u. a. folgende Maßnahmen festgelegt:
Regelmäßig treffen sich die Schul- und Hortleitung, um aktuelle schulorganisatorische Fragen und anstehende Termine zu besprechen (u.a. alljährliche gemeinsame Organisation von Veranstaltungen wie Weihnachtsmarkt, Schulfest, Kindertag, Tag der offenen Tür).
Die Klassenlehrerinnen arbeiten eng mit den jeweiligen Horterziehern der Klassenstufe zusammen.
Nr | Thema | Hinweise | Zeitraum |
01 | Bekanntgabe des Anmeldetermins |
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Mai |
02 | Tag der offenen Tür |
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August/September |
03 | Anmeldung des Kindes an der Schule |
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August/ September |
3.1 | Bildungsberatung für Kinder mit Migrationshintergrund |
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September bis März |
3.2 | Erstgespräch für Kinder mit Beeinträchtigungen |
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September bis März |
3.3 | Beratungsgespräche |
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September bis Mai – durchgängig möglich |
04 | Ärztliche Untersuchung der angemeldeten Kinder |
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vom Tag der Schulanmeldung bis Februar |
05 | Besuch der Vorschulkinder aus den Kooperationskindergärten in den Kindergärten und in der Grundschule |
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September bis Juni |
06 | Vorschulnachmittag „Mirola“ |
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März |
07 | Musik-Aufnahmetest |
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März/April |
08 | Mitteilung zur Schulaufnahme bei vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf |
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bis Juni |
09 | Erteilung der Bescheide zur Schulaufnahme |
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Mai/Juni |
10 | 0. Elternabend |
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Juni |
11 | Schulaufnahmefeier |
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August/September |
Jedes Kind entwickelt sich anders.
Jedes Kind kann etwas Anderes gut machen. Die Kinder sollen viele Sachen gutmachen. Das heißt: Entwicklungsbereiche.
Im Kindergarten helfen die Erzieherinnen und Erzieher.
Das bedeutet zum Beispiel:
Das bedeutet zum Beispiel:
Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,
alle Kinder müssen ein Jahr vor Beginn der Schulpflicht schulärztlich untersucht werden. Dies gilt auch für Kinder, die vorzeitig zur Schule angemeldet werden, sogenannte Kann-Kinder. Kinder, die um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, müssen erneut an der schulärztlichen Untersuchung teilnehmen.
Die Untersuchung wird Schulaufnahmeuntersuchung genannt und ist gesetzlich verpflichtend (§ 26 a Sächsisches Schulgesetz).
Mindestens eine sorgeberechtigte Person muss bei der Untersuchung anwesend sein. Sie dauert etwa 40 Minuten.
Die Schulärztinnen und -ärzte des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes möchten herausfinden:
Beurteilt werden:
Der Impfstatus Ihres Kindes wird ebenfalls erfasst.
Die Ärztin oder der Arzt wertet die Untersuchung mit Ihnen aus und beantwortet Ihre Fragen. Sie erhalten das Ergebnis der Untersuchung auch schriftlich.
Die Schulaufnahmeuntersuchungen finden im Jahr vor der Einschulung im Zeitraum von August bis Januar statt.
Sie können den Termin für die Schulaufnahmeuntersuchung online oder telefonisch vereinbaren.
Ein Jahr vor der Einschulung (etwa im August) erhalten Sie vom Amt für Schulen eine schriftliche Aufforderung zur Schulanmeldung Ihres Kindes. In.diesem Brief finden Sie:
Sollten Sie keinen Brief vom Amt für Schulen erhalten haben, können Sie gern einen Termin unter folgender Telefon nummer vereinbaren: (03 51) 4 88 82 41.
Die Schulaufnahmeuntersuchung findet in einer Dienststelle des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes (KJÄD) statt.
Die Zuständigkeit richtet sich nach der Grundschule, an der Sie Ihr Kind anmelden. Es gibt die folgenden vier Dienststellen:
Bitte beachten Sie, dass die Schulleitung die Entscheidung über die Schulaufnahme trifft. Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst spricht lediglich Empfehlungen aus.
Die Schule wird über schulrelevante Befunde informiert.
Bringen Sie bitte am Tag der Untersuchung die folgenden Unterlagen mit:
Wir freuen uns, Sie und Ihr Kind bei der Schulaufnahmeuntersuchung kennenzulernen.
Bei Fragen können Sie uns gerne ansprechen, anrufen oder schreiben. – Ihr Kinder- und Jugendärztlicher Dienst.
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Gesundheit und Prävention Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Dürerstraße 88, 01307 Dresden
Telefon: (03 51) 4 88 82 41
E-Mail: gesundheitsamt-kjg@dresden.de dresden.de/schulaufnahmeuntersuchung dresden.de/kindergesundheit
63. Grundschule „Johann Gottlieb Naumann“
Wägnerstraße 24 – 26
01309 Dresden
Telefon: 0351 / 3 10 04 05
Telefax: 0351 / 3 12 33 09
Mail: info@63-grundschule-dresden.de