63. Grundschule Dresden
Johann Gottlieb Naumann

Schul – ABC

Alle Abläufe von A - Z

Wir haben für Sie, liebe Eltern, ein schulspezifisches „Schul-ABC“ zusammengestellt.

Damit erhalten Sie Hinweise zu schulischen Abläufen oder Angaben zu unseren Arbeitsweisen und können sich mit unserem Schulleben vertraut machen. Auf häufig gestellte Fragen können wir so auch bereits umgehend Antworten geben.

Unser Wunsch ist eine intensive und gute Zusammenarbeit zwischen Ihnen, liebe Eltern, und uns Lehrkräften mit Assistenzkräften, also zwischen Elternhaus und Schule.

Wir sehen Sie als wichtige Partner für die Bildung und Erziehung der uns anvertrauten Kinder an. Daher stehen wir Ihnen gern auch persönlich zur Seite. Kommen Sie bei Anliegen auf uns zu und sprechen Sie mit uns.

Wir freuen uns auf das vertrauensvolle Zusammenarbeiten mit Ihnen und Ihren Kindern.

A

Teilen Sie uns bitte sämtliche Anschriftenänderungen sowie Änderungen von Telefonnummern, unter denen Sie erreichbar sind, umgehend mit. Wenn Sie das alleinige Sorgerecht besitzen, bedarf dies einer amtlich beglaubigten Vorlage. Nähere Auskünfte dazu erteilt Ihnen unsere Sekretärin.

Der Unterricht beginnt täglich um 8:00 Uhr. Die Schule öffnet gegen 7:45 Uhr und die Kinder können selbstständig in ihre Klassen gehen. Bitte verabschieden Sie Ihre Kinder vor der Schule. Die Lehrkräfte warten in den Zimmern auf die Klassen, nehmen sie entgegen und sind feste Ansprechpartner für die Kinder.

Da uns diese Ankommenszeit wichtig ist und wir damit einen guten Start in den Tag gestalten wollen, stehen Ihnen die Lehrkräfte in dieser Zeit nicht für Gespräche zur Verfügung. Wir kümmern uns intensiv um Ihre Kinder. Bei Fragen können Sie die aufsichtsführenden Lehrkräfte an den Hauseingängen ansprechen.

In den ersten Klassen gibt es die Lehrgänge Lesen, Schreiben, und Rechnen. Die Lehrgänge sind erst Ende der 2. Klasse abgeschlossen. Außerdem wird die sprachliche Entwicklung der Kinder verstärkt gefördert.
Wir nutzen das Leseförderungsprogramm „Antolin“. Die Kinder lesen zu Hause oder in der Schule Bücher, zu denen sie anschließend unter www.antolin.de ↗ eigenständig Fragen beantworten. Hierfür erhalten sie Punkte, die auf einem passwortgeschützten, eigenen Konto gesammelt werden. Auf Anfrage erhalten die Kinder zum Schuljahresende eine Urkunde.

Im Rahmen der offenen Ganztagsschule bieten wir für je ein Halbjahr eine Vielzahl von AGs an. Die Anmeldung erfolgt in den ersten Schulwochen über die Klassenlehrer.

Während der Pausen führen Lehrkräfte im und auf dem Schulhof die Aufsicht durch. Sie sind Ansprechpartner für die Kinder in Konfliktsituationen oder dienen als Gesprächspartner.

Weiterhin unterstützen unsere vierten Klassen die Lehrkräfte dabei ebenso. Sie fungieren als zusätzliche Augen und Ohren der Aufsichtspersonen und lösen kleinere Konflikte eigenverantwortlich. Die Kinder der vierten Klassen sollen damit lernen, Verantwortung für den Schulalltag, andere und sich zu übernehmen.

Exkursionen und Klassenfahrten sind ein fester und wichtiger Bestandteil des Schullebens. Lernen innerhalb und außerhalb der Schule stehen in einem engen Zusammenhang und bedingen und bereichern sich gegenseitig.

Außerunterrichtliches Lernen ermöglicht es den Kindern, miteinander neue Lernsituationen vor Ort zu entdecken, zu durchdringen und zu vertiefen. Sie machen vielfältige Lernerfahrungen im natürlichen, kulturellen und sozialen Umfeld.

B

Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen oder sehr guten Leistungen erhalten von unserem Kollegium spezielle Angebote. Dazu gehören differenzierte Lernangebote in Kleingruppen, die Teilnahme an Wettbewerben wie z. B. der Mathematik-Olympiade oder eine Förderung im GTA-Bereich.

Weiterhin praktizieren wir das Drehtürmodell. Hier nimmt die Schülerin oder der Schüler in einem Fach am Unterricht der nächst höheren Klassenstufe teil – geht also zur nächsten “Tür” bzw. Klassenstufe. Durch regelmäßige Auswertungen und Rücksprachen der Kollegen untereinander und mit den Eltern, wird dieser Prozess begleitet. Es ist auch möglich, nach ausführlicher Diagnostik, dass die Schülerin oder der Schüler eine Klassenstufe überspringen. Dabei spielen nicht nur die Leistungsfähigkeit, sondern auch die sozialen und physischen aktuellen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Belastbarkeiten vom Kind eine Rolle.

An unserer Schule gibt es Beratungslehrkräfte, welche für Kinder, Eltern und das Schulpersonal zur Verfügung stehen. Diese können über das Sekretariat, die Klassenlehrkräfte oder direkt kontaktiert werden. Kontaktdaten und Auskünfte zum Beratungsumfang finden Sie auf der Internetseite der Schule unter dem Pfad „Informationen – Beratungslehrer →“.
Eltern und Besucher, die ein Anliegen auf dem Schulgelände oder im Schulgebäude haben, melden sich bitte im Sekretariat an. Erwachsene, die sich ohne Berechtigung auf dem Schulgelände aufhalten, werden von uns direkt angesprochen. Nur so können wir gewährleisten, dass sich keine unbefugten Personen auf dem Schulgebäude aufhalten.

Wenn Ihr Kind während der Schulzeit aus besonderen Gründen beurlaubt werden soll, stellen Sie bitte einen Antrag. Über Beurlaubungen bis zu 3 Tagen entscheidet der Klassenlehrer; bei mehr als 3 Tagen muss der Antrag schriftlich an die Schulleitung gestellt werden. Das Formular dafür finden Sie auf unserer Homepage unter dem Pfad „Organisatorisches →“ (siehe auch „Entschuldigung”).

Bezüglich einer Befreiung vom Sportunterricht und dem Umgang mit Erkrankung und Verletzungen erhalten Sie unter “Entschuldigungspraxis” auf unserer Homepage weitere Informationen.

Wenn bei Schülerinnen und Schülern besondere Schwierigkeiten im Lesen, im Rechtschreiben oder im Rechnen erkannt wurden, werden sie individuell gefördert und unterstützt. Grundlage dieser Förderung ist ein individueller Förderplan. Dieser basiert auf den Ergebnissen von Lernstandserhebungen, die von Lehrkräften durchgeführt werden. Können die besonderen Schwierigkeiten nachweislich nicht hinreichend ausgeglichen werden, kann eine Teilleistungsstörung anerkannt werden. Diese Anerkennung basiert auf einer Diagnose durch Schulpsychologen im Landesamt für Schule und Bildung. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im persönlichen Gespräch mit unseren Beratungslehrkräften.

An unserer Schule gibt es eine Schulbibliothek, welche von einer Lehrkraft und einer pädagogischen Fachkraft aus dem Hort betreut wird. Ferner besteht die Möglichkeit, dass sich die Kinder die Bücher für einen festgelegten Zeitraum auch mit nach Hause nehmen können. Die Öffnungszeiten können die Schülerinnen und Schüler den Aushängen an der Bibliothek entnehmen.

Die “Bunte Schule” ist eine Elterninitiative der 63. Grundschule, welche die sprachliche und kulturelle Vielfalt der Schülerinnen und Schüler unserer Schule in den Mittelpunkt stellt und fördert. Ziele und Projekte dieser Elterninitiative können auf der Homepage der Schule unter dem Pfad „Informationen – Elterninitiative „Bunte Schule“ – eingesehen werden. Über neue Mitstreiter und Unterstützer freut sich diese Elterninitiative immer. Haben Sie Lust, mitzumachen? Wir sind für neue Ideen, Vorschläge und mitarbeitende Enthusiasten offen!

Schreiben Sie uns bitte an: bunteschule63@gmail.com

C

An unserer Grundschule gibt es einerseits vier Klassenchöre, welche sich aus den Musikklassen zusammensetzen und andererseits im GTA-Bereich den „Dresdner Spatzenchor“.

Die Lieder werden aus unterschiedlichen Genres ausgewählt und kindgerecht aufgearbeitet und vermittelt. Teilweise werden diese auch von den Kindern mit einfachen Instrumenten begleitet. Für Kinder, die das gerne möchten, gibt es hierbei auch die Gelegenheit, alleine, zu zweit oder auch in kleinen Gruppen mit Mikrofon zu singen.

Neben unseren regelmäßigen Proben einmal pro Woche haben wir auch während des Schuljahres verschiedene Auftritte. So gestalten die Chöre regelmäßig schulische Veranstaltungen und Anlässe mit.

Unsere Schule ist mit 9 Schülercomputern, 55 Laptops und 55 iPads ausgestattet. Diese können zur Arbeit mit internetgestützten Programmen wie bspw. Antolin, Anton und Lernsoftware sowie zur Internetrecherche und Erstellung von Präsentationen im Unterricht, unter Aufsicht einer Lehrkraft, genutzt werden.

Die Schülercomputer befinden sich im Raum 106 im kleinen Schulgebäude, die Laptops und iPads im kleinen Schulgebäude im Zimmer 105 und im Hauptgebäude im Ethikzimmer Nr. 103. Die iPads können auch von den Kindern bei Bedarf in den Klassenraum geholt werden.

Die Schüler der Kreuzchorklassen werden derzeit auf diesen Geräten in den Gebäuden der Wägnerstraße unterrichtet. Damit können die notwendigen Kompetenzen, laut Lehrplanvorgaben, zum Umgang mit digitalen Geräten, von allen Kindern der Schule erworben werden.

Der Crosslauf ist ein traditioneller Wettkampf an unserer Schule. Er findet in der Regel innerhalb der letzten Schulwochen des Schuljahres im Waldpark statt. Alle Schülerinnen und Schüler der Schule können an diesem Lauf teilnehmen und klassenstufenweise gegeneinander antreten. Die Organisation übernimmt dabei die Sportfachschaft. Weiterhin erhalten alle Eltern eine Einladung diesem Event beizuwohnen. So können sie uns auch beim Zieleinlauf oder beim Absichern der Strecke unterstützen.

D

Bei der Anmeldung Ihres Kindes an der Schule werden alle, für die Schule wichtigen Daten aufgenommen. Wir gehen natürlich sehr sensibel mit Ihren Daten um. Sollten sich Änderungen ergeben, teilen Sie diese bitte umgehend im Sekretariat mit. Zum Thema Datenschutz haben Sie von uns mit der Anmeldung die Abfrage zur Veröffentlichung von Bildern auf der Homepage, im Schulhaus und in Print-Medien bekommen. Diese Einverständniserklärung können Sie jederzeit ändern. Bedenken Sie bitte, dass viele Informationen über unser Schulleben mit Bildern der Kinder lebendiger wirken.

Deutsch als Zweitsprache (DaZ) ist ein spezieller Unterricht, in dem Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Deutsch sprechen, lesen und schreiben lernen. Ziel des DaZ-Unterrichts ist es, dass Kinder und Jugendliche über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, um erfolgreich am Regelunterricht teilnehmen zu können. DaZ-Unterricht kann als Intensivförderung und als begleitende Förderung stattfinden.
E

Mindestens zweimal im Schuljahr finden unsere Klassenelternabende statt. Bei diesen Veranstaltungen werden alle wichtigen, die Klasse betreffenden, Dinge besprochen. Darüber hinaus gibt es immer wieder auch Schul-Informations-Abende, an denen wir über besondere pädagogische Themen und unsere Schulentwicklung berichten.

Es ist wichtig, an diesen Angeboten teilzunehmen, um über die Arbeit mit Ihrem Kind informiert zu sein. Wir informieren Sie dazu über die Klassenleitungen sowie über die Homepage bei Gesamt-Elternabenden.

Pro Jahr wird von den Eltern für jedes Kind 10 Euro, auf das Schulkonto, eingesammelt. Das Geld wird für Malfarben, Zeichenpapier, Zeichenkarton, Buntpapier etc. verwendet. Diese Materialien organisieren die Lehrkräfte für die Kinder. Damit wollen wir die Eltern unterstützen, welche diese Dinge sonst selber einzeln anschaffen müssten. So können die Lehrkräfte auch immer sicher sein, dass alle notwendigen Materialien in ausreichender Menge für alle Schülerinnen und Schüler zum Unterricht vorhanden sind.
Unsere Elterninformation erscheint einmal wöchentlich als Elternbrief von der Schulleitung. Weiterhin können Sie die Klassen- und Fachlehrkräfte über wichtige Angelegenheiten und Termine in der Schule per lernsax kontaktieren.
Eltern unserer Schule sowie weitere Förderer können sich im Elternrat, Förderverein der Schule oder den Elterninitiativen „Verkehrssicherheit“ und „Bunte Schule“ engagieren. Die Unterstützung der Elternschaft ist eine wichtige Säule der schulischen Bildungsarbeit und trägt zu einer guten Atmosphäre in den Klassen bei. Wir können hier auf langjährige Traditionen, bspw. das Weihnachtsfest, den Crosslauf, der Mitarbeit im Schulgarten, zurückblicken. Auch unsere Klassenleitungen freuen sich über Elternmithilfen bei Ausflügen, Exkursionen oder Landheimfahrten.
Die Elternvertretung wird zu Beginn des neuen Schuljahres von den Eltern der entsprechenden Klasse, im ersten Elternabend der Klasse, gewählt. Aufgaben dieser gewählten Vertretungen können Sie in der Broschüre “Elternvertreter, was tun?“ nachlesen. Diese erhalten Sie von der Klassenleitung. Alle gewählten Vertreter bilden den Elternrat der Schule, aus welchem ein Vorsitzender und Stellvertreter gewählt wird. Der Vorsitzende des Elternrates der Schule ist dann berechtigt, auch am Kreiselternrat teilzunehmen.
Englisch wird an unserer Schule in den Klassen 1 und 2 als „Begegnungssprache“ angeboten. Ab der 3. Klasse wird das Fach regulär, aber ohne Bewertung und Zensierung und in der 4. Klasse mit Bewertung und Zensierung unterrichtet.
Ist Ihr Kind erkrankt oder kann aus einem anderen Grund nicht am Unterricht teilnehmen, teilen Sie uns das bitte morgens bis 7:30 Uhr per Telefon (oder AB) mit. Wenn wir keine Information haben, müssen wir bei Ihnen nachfragen, um den Verbleib unserer Schülerin oder unseres Schülers abzuklären. Ist ein Kind bis spätestens 9:00 Uhr nicht in der Schule erschienen und erreichen wir die Sorgeberechtigten bis dahin nicht, wird die Polizei informiert und eine Vermisstenmeldung abgegeben. Fehlt Ihr Kind nur einen oder einen zweiten Tag, reicht uns die mündliche Mitteilung per Telefon am Morgen und anschließend die schriftliche Entschuldigung mit Begründung und Ihrer Unterschrift. Ab drei Fehltagen erwarten wir eine Vorstellung beim Arzt und die elterliche Rückmeldung an die Schule über den weiteren voraussichtlichen Verlauf. Ab dem fünften Tag ist eine schriftliche ärztliche Rückmeldung bei der Klassenleitung vorzulegen. Die Fehltage, sowie die Anzahl der unentschuldigten Tage, werden im Zeugnis notiert. Fehlstunden werden addiert und bei sechs fehlenden Unterrichtsstunden als ein fehlender Tag gerechnet. Gibt es im Vorfeld Gründe für mehr als drei Fehltage (Kur, Krankenhausaufenthalt, Wettbewerbe, persönliche Gründe) bitten wir Sie, unser online-Formular „Antrag auf Schulbefreiung“ auszufüllen und bei der Klassenleitung einzureichen. Sie finden das Formular auf unserer Homepage unter dem Pfad „Organisatorisches →“ (siehe auch „Beurlaubung“). Über eine Befreiung vom Sportunterricht kann der Sportlehrer nach Antrag durch die Sorgeberechtigten entscheiden. Er erteilt auch Freistellungen von einzelnen Sportdisziplinen. Wenn die Schulsportbefreiung länger als eine Woche dauert, kann der Sportlehrer eine (amts-)ärztliche Bestätigung verlangen. Auf das Attest kann jedoch verzichtet werden, wenn der Befreiungsgrund offenkundig ist, der Schüler sich zum Beispiel ein Bein gebrochen hat.
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sollen bei Pflichtverletzungen und Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern einerseits erzieherisch wirken und haben andererseits zum Ziel, den ordnungsgemäßen Schulbetrieb zu gewährleisten. Grundvoraussetzung für die Anwendung dieser Maßnahmen sind individuelle Pflichtverletzungen und/oder das Fehlverhalten von einer Schülerin oder einem Schüler. Die Pflichten einer Schülerin oder eines Schülers ergeben sich aus dem Schulgesetz, der Schulordnung sowie weiteren Regelungen, die als Rechtsgrundlage geeignet sind, den ungestörten Ablauf des Schullebens zu gewährleisten. Wir suchen vorab immer das Gespräch mit den Kindern, unterstützen bei schwierigen Situationen, bieten den Eltern Treffen und Hilfen an. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen stehen am Ende von vorangegangenen persönlichen Gesprächen und durchgeführten Hilfsmaßnahmen, wenn Pflichtverletzungen und Fehlverhalten den Schulbetrieb massiv stören. Damit sollen einerseits Grenzen aufgezeigt, andererseits aber auch die Möglichkeit für Neuausrichtungen geschaffen werden.
F

Die Radfahrausbildung findet bei uns im 4. Schuljahr, im Rahmen des Sachunterrichts, statt. Die gute Beherrschung des Fahrrades im Verkehr wird dabei ebenso getestet wie das Verhalten in schwierigen Verkehrssituationen und das Wissen über ein verkehrssicheres Fahrrad.
Ob Ihr Kind auch schon vorher mit dem Fahrrad in die Schule kommen darf, liegt alleine in Ihrer Verantwortung als Eltern. Unsere Schule unterstützt ausdrücklich den umweltfreundlichen Weg zur Schule. Wenn ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommt, achten Sie unbedingt auf ein verkehrssicheres Rad und einen Helm.

Im Winter muss vor allem die Beleuchtung funktionstüchtig sein und eingeschaltet werden. Bitte schließen Sie das Fahrrad oder den Roller stets an. Über das Wochenende oder über die Ferien dürfen diese Räder nicht auf dem Schulgelände verbleiben. Die Schule kann keine Haftung übernehmen. Das Fahrradfahren auf dem Schulgelände ist verboten.

Fehltage werden in den Zeugnissen dokumentiert. Es wird zwischen entschuldigten und unentschuldigten Fehltagen unterschieden. Wenn Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann, sorgen Sie bitte für eine schriftliche Entschuldigung (siehe auch Beurlaubung, Entschuldigungspraxis).
Die Ferientermine und unterrichtsfreien Tage können Sie auf unserer Homepage unter dem Pfad „Lehren & Lernen“ – „Ferien →“ einsehen.
In jedem Schuljahr werden von Ihrem Kind Fotos durch einen Fotografen erstellt. Die Schulanfänger mit Zuckertüte sowie die Klassen 2 und 3 zu Beginn des Schuljahres, die vierten Klassen am Ende des Schuljahres. Sie sind nicht verpflichtet, ein Bild oder ein Set zu erwerben. Private Foto- und Filmaufnahmen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht oder nur nach Rücksprache und Einwilligung der weiteren Person erlaubt.
In allen Klassen wird Förderunterricht angeboten. Hier soll Lernproblemen vorgebeugt, sollen Lernschwierigkeiten verringert oder beseitigt sowie leistungsstarke Kinder individuell gefördert werden. Besondere Fördermaßnahmen an unserer Schule sind außerdem – die Mathe-AG, – die Lesepatenschaften, – Einzel- und Gruppenunterricht bei pädagogischen Honorarkräften und unseren Schulassistenten innerhalb des Unterrichts, – Zusammenarbeit mit Gymnasien, sodass Kinder dort im Nachmittagsbereich in Kleingruppen weiter gefördert und auf Spezialschulen zielorientiert vorbereitet werden (Landesgymnasium für Musik, M.A.Nexö-Gymnasium für mathematisch naturwissenschaftliche Begabungen) – Drehtürmodell (Unterrichtung einzelner Schüler in einem Fach in einer höheren Klassenstufe).
Unsere Schule besitzt einen Förderverein. Neue Mitglieder sind jederzeit herzlich willkommen. Informationen und Mitgliedsanträge erhalten Sie auf unserer Schulhomepage unter dem Pfad „Informationen – Förderverein →“.
Im Laufe eines Schuljahres sammeln sich Mengen von Fundsachen an. Unsere Fundsachen werden von den Hortmitarbeitenden aufbewahrt und können dort jederzeit abgeholt werden. Nicht abgeholte Fundsachen werden zum Elternsprechtag ausgestellt und anschließend an soziale Einrichtungen abgegeben.
G
Alle Kinder tragen Hausschuhe (außer Werkraum). Jeweils vor den Sommerferien werden diese nach Hause mitgegeben. In einem Spind werden die Jacken und Schuhe/ Hausschuhe sowie der Turnbeutel aufbewahrt.

Wir bieten am Nachmittag vielfältige Ganztagsangebote an. Die Kinder der Klassenstufen 1 – 4 können pro Schulhalbjahr an einem GTA teilnehmen. Dafür wird zu Beginn jedes Halbjahres eine Übersicht ausgeteilt, wo die Kinder sich anmelden können.

Die allgemeine Übersicht erhalten Sie unter dem Pfad „Projekte- GTA →“ auf unserer Homepage.

Geburtstage sind wichtige Ereignisse und werden auch in der Schule entsprechend gewürdigt. Geburtstagskinder dürfen Kuchen (nur durchgebackene), herzhafte Snacks oder ähnliches – mit den Händen Essbares – mitbringen, das in der Klasse verteilt werden kann. Wünschenswert ist es von unserer Seite, auch hier auf gesunde Mitbringsel zu achten. So ist bspw. ein Obstteller eine gute Alternative zu Bonbons. Bitte achten Sie auch auf Allergien in der Klasse und, welche Lebensmittel deshalb ggf. nicht mitgebracht werden dürfen. Fragen Sie die Klassenleitung im Vorfeld danach.
Ein gesundes Frühstück vor der Schule und in den Pausen ist wichtig. In jeder Klasse wird das Thema im Sachunterricht ausführlich besprochen. Es gibt extra Projekte dazu, welche in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner, dem Amt für Gesundheit und Soziales, initiiert werden. Dazu können Sie sich auf unserer Seite „Projekte →“ ausführlich informieren.
Die Gewaltprävention ist ein besonderes Anliegen unserer Schule. Wir wollen keine Schimpfwörter und keine Schlägereien auf dem Schulhof. Die Stopp-Regel hilft den Schülern, gewaltfrei miteinander umzugehen. Besonders in den Klassenleiterstunden, beim Kinderrat oder in individuellen Projekten und Gesprächen mit den Klassenleitungen, Schulassistenten oder Beratungslehrkräften werden diese Themen vertrauensvoll besprochen. Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe vier helfen beispielsweise deshalb bei der Pausenaufsicht mit und agieren als Ansprechpartner oder Streitschlichter für andere Kinder. Auch die Klassensprecher werden für diese Thematik beim Kinderrat speziell sensibilisiert und für mögliche Hilfestellungen für andere Kinder angeleitet.
H

Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess der Schüler. Über den Umfang der Aufgaben innerhalb der Klasse verständigen sich die dort unterrichtenden Lehrkräfte.
Der Zeitaufwand (ohne „Trödeln“) sollte im 1. und 2. Schuljahr ca. 30 min und im 3. und 4. Schuljahr bis ca. 60 min betragen.
Im Rahmen der individuellen Förderung sind darüber hinaus Abweichungen hinsichtlich des Umfangs, der Zeitdauer und des Leistungsniveaus jederzeit möglich und erfolgen seitens der Lehrkräfte.

Ausnahme: Lesen üben – das ist besonders in den ersten beiden Schuljahren, individuell und regelmäßig, jeden Tag auch zu Hause zu trainieren.

Wir bieten montags und donnerstags eine Hausaufgabenbetreuung an. Der zeitliche Rahmen erstreckt sich dabei am Montag von 14.00 – 15.00 Uhr und am Donnerstag von 14.00 – 15.30 Uhr.

Die Betreuungszeiten werden durch die Schulassistenzen → abgedeckt.

In unserer Schule gibt es eine Hausordnung, an die sich alle Arbeitskräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Besucher zu halten haben. Sie können die Hausordnung → hier nachlesen.

Herkunftssprachlicher Unterricht ist Unterricht einer nichtdeutschen Herkunftssprache durch herkunftssprachliche Lehrkräfte. Dieser findet ergänzend zum regulären Unterricht in den Nachmittagsstunden einmal wöchentlich statt.
Die Anmeldung erfolgt jeweils zum Ende des Schuljahres oder für Kinder der 1. Klasse zum 1. Elternabend. Die Anmeldung findet schriftlich über die Klassenleitungen statt. Diese leiten die Information an das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) weiter, welches über die Ferien die Anträge bearbeitet. Das LaSuB gibt nach den Ferien der Schule Bescheid, welche Schülerinnen und Schüler wo und wann unterrichtet werden.
Der herkunftssprachliche Unterricht wird im Zeugnis erwähnt. Er ist kostenfrei und verpflichtend für das Schuljahr. Weitere Informationen erhalten Sie über das LaSuB oder über unser Interessentenblatt.

Wird der Unterricht in den Schulräumen durch hohe Temperaturen beeinträchtigt und ist dadurch ein konzentriertes Arbeiten für die Schülerinnen und Schüler nur noch sehr eingeschränkt möglich, wird von der Schulleitung und den Lehrkräften geprüft, ob andere Orte auf dem Schulgelände oder auch außerhalb aufgesucht werden können, um dort unterrichtliche Aktivitäten durchzuführen, die den äußeren Bedingungen angemessen sind.

Wenn die Temperatur in den Schulräumen – auch unter Berücksichtigung einer eventuell hohen Luftfeuchtigkeit – für die Schülerinnen und Schüler nicht mehr zumutbar erscheint, kann die planmäßige Unterrichtszeit durch die Verkürzung der einzelnen Unterrichtsstunden verringert werden.

Damit wird besonders bei längeren Hitzeperioden sichergestellt, dass die Verkürzung des Unterrichtstages nicht einseitig zu Lasten einzelner Fächer geht. Die Aufsichtspflicht und Betreuung der Schülerinnen und Schüler bleibt aber bis zum regulären Unterrichtsende für die Lehrkräfte bestehen.

Der Hort übernimmt die Betreuung der Kinder nach Beendigung des Unterrichts. Auf der Homepage des Hortes finden Sie viele weitere Informationen zu den Betreuungskonzepten, Ansprechpartnern, usw.

Klicken Sie dazu bitte hier →.

I
Ansteckende Krankheiten müssen der Schule unverzüglich mitgeteilt werden. Der Katalog der meldepflichtigen Krankheiten ist in § 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG), der der meldepflichtigen Krankheitserreger in § 7 IfSG geregelt.
Aktuelle Informationen erhalten Sie überwiegend mit dem wöchentlichen Elternbrief der Schulleitung, von den Klassenleitungen oder auf unserer Schulhomepage. Vor unserer Schule befindet sich zudem ein Schaukasten für Informationen sowie Hinweise.

Entsprechend unserem Leitbild, Kinder in ihrer Vielfalt anzunehmen und zu fördern, ist es uns wichtig, dass sich jedes Kind ausgehend vom aktuellen Lernstand und seinem aktuellen Niveau weiterentwickeln und Fortschritte machen kann. Dazu bieten wir ein breites Angebot mit differenzierten Aufgaben an. Unsere Schulassistenzen sowie Honorarkräfte unterstützen uns bei dieser Arbeit und organisieren Einzel- oder Gruppenförderungen zusammen mit den Lehrkräften.

An unserer Schule wird Inklusion aus Überzeugung umgesetzt. In allen Klassen lernen Kinder mit und ohne Einschränkung gemeinsam und voneinander. Dabei werden die Kinder, Eltern und Lehrkräfte von Sonderpädagogen und Lernbegleitern unterstützt. Hierbei ist es schön, den rücksichtsvollen und gewinnbringenden Umgang aller miteinander zu beobachten.

An unserer Schule lernen Kinder mit besonderen Bedarfen. Dazu gehören die Förderbereiche Sehen, Hören, Sprache, körperliche/motorische Entwicklung und sozial emotionale Entwicklung. Unsere Beratungslehrkräfte und Klassenleitungen stehen Ihnen für Beratungen und Förderungen zur Seite. Einen engen Kontakt pflegen wir zu unserer Schulpsychologin und dem Jugendamt.
Der Instrumentalunterricht findet für die Musikklassen der Klassenstufe 1, 2 und ggf.3 (wenn ausreichende Fördermittel vorhanden sind) einmal wöchentlich für 45 Minuten statt. Den Unterricht übernehmen außerschulische Mitarbeiter wie zum Beispiel ausgebildete Instrumentallehrkräfte oder Studierende und Professoren der Hochschule für Musik. Weiterführende Informationen finden Sie unter Punkt M wie Musikklasse.
J
K
Wir bitten Sie, auf anbahnende Erkrankungen und Erkältungen Ihres Kindes rechtzeitig zu reagieren. Diese hindern nicht nur Ihr Kind beim Lernen, sondern können sich auch innerhalb der Klasse oder der Schule ausbreiten. Im Falle der Erkrankung sollte Ihr Kind lieber zu Hause bleiben und sich erholen, umso schneller wieder am Unterricht teilnehmen zu können.

Kindergärten
In enger Zusammenarbeit zwischen vier Kindertageseinrichtungen und den Lehrkräften unserer Schule werden die zukünftigen Schulkinder in ihrem letzten Kindergartenjahr begleitet. Ab Herbst finden regelmäßige Besuche der Vorschulgruppen durch die Lehrkräfte im Kindergarten statt. Auch die Schule wird von den Kindern besucht. Damit sollen die Vorschulkinder bereits vor ihrem Schuleintritt mit der Schulumgebung und den schulischen Gegebenheiten vertraut gemacht werden. Es ist uns allen wichtig, dass der Übergang in die Schule für die Kinder bestens gelingt und auch die Eltern von uns dabei gut begleitet werden.

 

weiterführende Schulen
Für die Übergangsphase von der Grundschule zur weiterführenden Schule arbeiten wir mit folgenden Schulen zusammen:
– Evangelisches Kreuzgymnasium Dresden
– Landesgymnasium für Musik (vertiefte musische Ausbildung)
– Martin-Andersen-Nexö-Gymnasium (vertiefte mathematische Ausbildung)
– Bertold-Brecht-Gymnasium
– Erlwein-Gymnasium
– 32. Oberschule „Friedrich Schiller“
– Berufliche Schulzentrum „Otto Lilienthal“ Freital–Dippoldiswalde


– weitere Kooperationen

Weiterhin pflegen wir auch intensive Kooperationen zu folgenden Institutionen und Vereinen:
– Dresdner Kreuzchor
– Sächsische Staatsoper Dresden
– Versöhnungskirchgemeinde – Projekt “Kräutergarten”
– Bibliothek Blasewitz
– Amt für Gesundheit – Projekt “Versteckte Zucker”
– Ralf-Rangnick-Stiftung – Projekt “Digital macht Schule”

Genauere Informationen erhalten Sie hier auf unserer Homepage →

 

– mit dem Hort
Genauere Informationen erhalten Sie hier →.

Der Kinderrat setzt sich aus den gewählten Klassensprechern und deren Stellvertretern aus allen Klassen zusammen. Die Klasse 1 nimmt dabei erst ab dem 2. Halbjahr teil. Die Schülerinnen und Schüler wählen unter allen Vertretern den Schülersprecher und seine Vertretung. In Folge dessen, leiten diese beiden Schülervertreter verschiedene Konferenzen im Beisein eines festgelegten Vertreters der Lehrerschaft und des Hortes. Zu diesen Konferenzen können die Klassensprecher verschiedene Themen vortragen und gemeinsam werden Lösungswege erarbeitet.

Zu unserer Schule zählen auch die Vorbereitungsklasse 3 sowie die Kruzianerklassen der Klassenstufe 4 des Dresdner Kreuzchores. Diese Klassen werden im dritten Schulgebäude der 63. Grundschule, welches sich auf dem Gelände des evangelischen Kreuzgymnasiums befindet, unterrichtet. Auch diese Lehrtätigkeit übernehmen Lehrkräfte unserer Schule. Im Vordergrund der pädagogischen Arbeit stehen dabei das Zusammenführen von Schülern unterschiedlicher Schulen und damit auch von Lernmethoden an ein Niveau, welches neben der Chorarbeit den gymnasialen Bildungsweg ab der 5. Klasse ermöglicht.
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Ihr Kind in den Dresdner Kreuzchor aufnehmen zu lassen, haben wir weiterführende Informationen unter “Kreuzchor →” aufgelistet.

L
Keine Scheu! Läuse gibt es immer wieder mal und es kann jeden treffen. Wenn ein Kind Läuse hat, so müssen die Klassenleitung bzw. die Schule informiert werden. Alle Kinder der Klasse erhalten in Folge dessen eine kurze Information mit der Bitte um Kontrolle auf möglichen Befall.
In Sachsen erhalten Kinder ihre Schulbücher im Ausleihverfahren. Bücher die ausgeliehen wurden, sind immer pfleglich zu behandeln sowie mit einem Umschlag zu versehen. Bei Beschädigungen sind Kosten anteilmäßig nach der Nutzungsdauer fällig! Arbeitshefte (in die hineingeschrieben wird) werden vom Träger bezahlt.
Die Fachkonferenzen haben für jedes Fach die Leistungsbewertung festgelegt. In den Elternabenden wird darüber informiert.
Die Förderung des Lesens soll an unserer Schule einen besonders hohen Stellenwert einnehmen, denn ohne eine fundierte Lesekompetenz hat ein Kind im späteren Leben weniger Chancen. Dabei unterstützen die Angebote unserer Schulbücherei und die Arbeit mit dem Antolin-Programm

Lesen durch Schreiben beschreibt eine Methode, bei welcher die Kinder beim Schreiben per Anlauttabelle individuell das Lesen lernen. Im Gegensatz zum Fibelunterricht lesen die Kinder nicht leichte Wörter und Texte, sondern lernen das Lesen während des Schreibens ihrer eigenen Wörter.
Wir haben für Sie eine inhaltliche Zusammenfassung hier bereitgestellt.

Als Lese-Rechtschreibschwäche wird eine Teilleistungsschwäche verstanden, deren Hauptmerkmal eine ausgeprägte Beeinträchtigung der Entwicklung der Lese- und Rechtschreibfähigkeit ist. Um bei einem Kind eine mögliche LRS festzustellen, findet in der 2. Klassenstufe eine erste Überprüfung im Rahmen des Deutschunterrichts statt. Weitere Informationen dazu können Ihnen die Klassenleitungen oder Beratungslehrkräfte geben.
Wir bitten um Verständnis, dass die Lehrkräfte vor und während des Unterrichtes sowie den Aufsichten nicht zu sprechen sind. Die Aufmerksamkeit gilt hier Ihren Kindern. Bei dringenden Fragen wenden Sie sich bitte über LernSax an die Klassenleitung, die Fachkollegen oder Beratungslehrkräfte. Ebenso möglich ist es, unsere Sekretärin Frau Werner um eine Informationsweitergabe an die jeweils zuständige Lehrkraft zu bitten. Darüber hinaus wird Sie die Klassenleitung zu Gesprächen über den Entwicklungsstand Ihres Kindes und über den weiteren Bildungsweg bitten.

Im Halbjahr des 2. und 3. Schuljahres finden persönliche Lernentwicklungsgespräche statt, bei dem die Kinder zusammen mit der Lehrkraft und den Eltern über den bisherigen Lernweg des Schülers oder der Schülerin sprechen. Auch werden die weiteren Schritte thematisiert, wie er oder sie sich bestmöglich weiterentwickeln kann und welche Unterstützung es von Seiten der Lehrkraft oder der Eltern benötigt.
Im Vorfeld werden in der Schule gemeinsam mit den Kindern die verschiedenen Lernbereiche besprochen. Die Schülerinnen und Schüler schätzen sich selbst ein und zeigen, wie sie sich auf ihrem bisherigen Lernweg erleben und in den jeweiligen Bereichen fühlen. Zu den Themen und Lernbereichen die thematisiert werden gehören die Zensuren, das Lern-/Arbeitsverhalten und das Sozialverhalten. Anhand dessen werden die individuellen Stärken herausgefiltert und weitere Lernziele sowie Entwicklungsschritte festgelegt.

Schon seit langer Zeit ist es Tradition an unserer Schule, dass besonders erste Klassen feste Lesepaten erhalten. Dabei finden regelmäßige Treffen statt, bei denen gemeinsam gelesen und vorgelesen wird. Wenn Sie liebe Eltern sich für diese Aufgabe interessieren, treten Sie bitte an die Klassenleitungen heran. Wir freuen uns immer über neue Mitstreiter.
M
Unsere Schule besitzt ein Medienbildungskonzept, welches in regelmäßigen Abständen evaluiert und aktualisiert wird. Sie können dieses Medienbildungskonzept auf Nachfrage bei den Lehrkräften einsehen.
Es besteht die Möglichkeit, über VielfaltMenü Mittagessen für Ihr Kind zu bestellen.

Jeweils in der Klassenstufe 1 wird eine Klasse gebildet, in der besonders interessierte und talentierte Kinder zusammengefasst werden und eine spezielle musische Ausbildung erfahren. Wenn Sie liebe Eltern Interesse haben Ihr Kind für diese Klasse anzumelden, teilen Sie dies bitte bei der Schulaufnahmeanmeldung mit. Wir notieren Ihren Wunsch und laden die Kinder vor Schulaufnahme, immer im März/April des Schuleinführungsjahres, zum Eignungstest dazu ein.
Die Musikklassen bilden einen eigenen Chor unter der Leitung von Frau Sebastian-Bertsch, welcher über vier Jahre geführt wird.
Außerdem bekommen die Klassen 1 und 2, ggf. auch Klasse 3 pro Woche eine Stunde Instrumentalunterricht. Diese wird von außerschulischen Mitarbeitenden (ausgebildeten Instrumentallehrkräften) oder Studierenden der Hochschule für Musik im Rahmen ihrer Ausbildung durchgeführt, dies mit Unterstützung ihrer Dozenten. Nach den Oktoberferien beginnt für die Kinder der jüngsten Musikklasse das Instrumentenkarussell. Dort stehen den Schülerinnen und Schülern eine Auswahl von bis zu sechs Instrumenten zur Verfügung. Diese dürfen sie probieren, um sich nach etwa sechs Wochen für eines zu entscheiden. Danach setzt der gezielte Instrumental-Unterricht über zwei, ggf. drei Schuljahre ein, der nachmittags, einmal wöchentlich 45 Minuten, im Gruppenunterricht mit bis zu fünf Kindern durchgeführt wird. Nach Ablauf der 2., ggf. 3. Klasse soll die Instrumentalausbildung privat fortgeführt werden.
Ab dem 2. Ausbildungsjahr stellen die kleinen Musiker einmal wöchentlich in einem Klassenorchester ihr Können unter Beweis. Diese Unterrichtsstunden sind fest im Stundenplan integriert.


Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Musikklasse sind:

– Anmeldung bei Schulaufnahme (mündlich)
– Teilnahme am Auswahlverfahren/Eignungstest
– Bereitschaft für kontinuierliches Üben am Instrument und Übernahme der anfallenden Kosten (Kleininstrumente bspw. Flöte 20 € pro Jahr, variable Preise bei größeren Instrumentenwie Violine, Violoncello können ggf. beim Geigenbauer erfragt werden)

 

Informationen zum Eignungstest bezüglich der Aufnahme in die Musikklasse der 63. Grundschule

Der Eignungstest dauert ca. 45 Minuten und wird nachmittags in Kindergruppen von bis zu sechs Kindern durchgeführt. Überprüft werden rhythmische, gesangliche und sprachliche Fähigkeiten als auch Fertigkeiten. Weiterhin werden die Merkfähigkeit und die Konzentration durch zwei spielerische Tests geprüft. Die Testung und die Diagnostik übernehmen drei Musikfachkolleginnen unserer Schule.
Zur Vorbereitung können Sie mit Ihrem Kind ein Kinderlied einüben. Das Spielen eines Instrumentes ist nicht notwendig.

N
Notfällen an Schulen ist mit einem Höchstmaß an Sensibilität zu begegnen. Auf Grundlage von Verwaltungsvorschriften für den Umgang mit Notfällen an öffentlichen Schulen werden landeseinheitliche Standards im Umgang mit Notfällen, durch verbindliche Handlungsanweisungen und abgestimmte Maßnahmen der Verantwortungsträger (insbesondere Schule – Polizei – Jugendamt), ausgewiesen. Es finden regelmäßige Schulungen für das gesamte Personal statt, sodass Abläufe stets bekannt sind. Schülerinnen und Schüler werden ebenso regelmäßig und aktenkundig Belehrungen unterzogen, welche altersspezifisch und sensibel vom Kollegium durchgeführt werden.
O
Die Partizipation am Orchester beginnt für die Musikklasse ab dem 2. Ausbildungsjahr. Das Klassenorchester spielt dabei einmal wöchentlich zu einer festgelegten Zeit, welche in den Stundenplan integriert ist. Zusätzliche Informationen finden Sie unter „M“ bei „Musikklasse“ oder auf unserer Homepage →.

In jeder Klasse gibt es Ablageregale für jedes Kind. Dort werden die Materialien aufbewahrt, welche zu Hause nicht benötigt werden. Weiterhin bitten wir Sie, den Ranzen Ihres Kindes regelmäßig zu kontrollieren.
In allen Klassen wird wöchentlich wechselnd ein Ordnungsdienst festgelegt. Die Aufgaben dieses Dienstes werden mit der Klassenleitung festgelegt. Grundsätzlich sind alle Schülerinnen und Schüler dazu aufgefordert, Eigentum und Schuleigentum immer pfleglich zu behandeln und auf Ordnung und Sicherheit sowie gegenseitige Rücksichtnahme zu achten. Auch im Kinderrat wird das Thema „Ordnung“ im Klassenraum, Schulhaus und Schulhof mit den Schülerinnen und Schülern regelmäßig besprochen und ausgewertet.

P
Wenn es das Wetter zulässt, sind alle Kinder während der Hofpausen auf dem Hof. Bei extremen Wettersituationen verbleiben die Schüler im Klassenraum, wo sie verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten vorfinden.
Sie als Eltern arbeiten mit der Schule vertrauensvoll, zum Wohle Ihres Kindes und seiner Erziehung, zusammen und nehmen individuelle Informationsangebote, Elternsprechtage oder Elternversammlungen sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote wahr. Sie schaffen die Voraussetzungen, damit die schulische Förderung Ihres Kindes gelingen kann. Sie gewährleisten, dass Ihr Kind Angebote der Schule zur Unterstützung und Förderung umfassend wahrnehmen kann. Sie unterstützen auch die Entwicklung des Sozialverhaltens Ihres Kindes. Sie teilen der Schule besondere Umstände, die die schulische Entwicklung Ihres Kindes beeinflussen, mit. Sie sind verpflichtet, Ihr schulpflichtiges Kind zur Schule an-und abzumelden, es zweckentsprechend auszustatten sowie für die Einhaltung der Schulpflicht, der Gesundheitspflege und die Teilnahme an schulärztlichen, schulzahnärztlichen oder schulpsychologischen Untersuchungen zu sorgen (Schulgesetz)
Unsere Schule arbeitet regelmäßig mit der Polizeibehörde zusammen. Dazu zählt bspw. das Projekt „Verhalten im Straßenverkehr“, welches regelmäßig in der Klassenstufe eins durchgeführt wird. Weiterhin stehen wir bei den Themen „Verkehrssicherheit“, unseren „Verkehrsprojekten“, der Fahrrad-Ausbildung in Klasse 4, online-Elternabende zur Sicherheit im Internet oder bei individuellen Fragen zur Sicherheit und Sauberkeit in und um das Schulgelände mit der Polizeibehörde im Austausch. Es gibt feste Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen.
Einmal pro Jahr findet in unserem Haus der Probealarm statt. Diese Übung hilft den Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften die Abläufe im Rahmen eines Ernstfalles zu verinnerlichen und die nötige Ruhe zu bewahren. Besonders die Kinder werden auf einen eventuellen Alarm vorbereitet und erlernen Maßnahmen, die im Falle eines Feuers ergriffen werden. Die Lehrkräfte werden für die notwendigen Abläufe regelmäßig geschult.
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Wir sind jederzeit offen für Feedback und nehmen diesen sehr ernst, denn wir wollen uns stetig weiterentwickeln und eine gute Partnerschaft mit Eltern gestalten. Bitte treten Sie immer zuerst an die Lehrkraft oder die Lehrkräfte heran, wo die Fragen entstanden sind. Als nächstes stehen Ihnen die Klassenleitungen, danach die Betreuungslehrkräfte mit dem außerschulischem Fachpersonal und zum Schluss auch die Schulleitung gern zur Seite, um Fragen oder Hinweise zeitnah bearbeiten zu können. Wir agieren in einem vertrauensvollen Dialog. Nur gemeinsam können wir die besten Voraussetzungen für eine gelungene Schulausbildung Ihrer Kinder schaffen.
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Über unsere beiden verwendeten Lernmethoden „Fibelmethode“ und „Lesen durch Schreiben“ können Sie sich auf unserer Homepage unter „Schulanfänger – Methoden zum Schriftspracherwerb → „  ausführlich informieren.
Der Religionsunterricht (evangelische und katholische Religion) ist auch an unserer Schule ein ordentliches Unterrichtsfach. Er wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der betreffenden Kirchen oder Religionsgemeinschaften erteilt. Sie als Eltern entscheiden zu Beginn des Schuljahres über die Teilnahme am Religions- oder alternativ zum Ethikunterricht. Wechsel sind schriftlich der Schulleitung mit Begründung, vor Beginn des neuen Schuljahres, anzuzeigen. Bei Schulaufnahme muss sich ebenfalls für eines der beiden Fächer entschieden werden. Wird keine Wechselwunsch angezeigt, wird das Kind auch im folgenden Jahr in diesem gewählten Fach unterrichtet. Die VK3 sowie 4/1 und 4/2 werden nur in Evangelischer Religion unterrichtet. Alle anderen Klassen können bei Religion auch zwischen evangelischer und katholischer Religion wählen.
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Allgemeine Informationen zur Schulaufnahme finden Sie auf der Homepage unter dem Pfad “Lehrern & Lernen- Schulanfänger“.
Unsere Schülerinnen und Schüler verbringen bei angemessener Wetterlage die Pausen grundsätzlich auf dem Schulhof. Auch nach dem Unterricht steht dieser dem Hort zur Verfügung. Grundsätzlich gilt dabei zu beachten, dass die Nutzung der Kletteranlage, des Sandkastens und allgemeiner Spielmaterialien vor dem Unterricht und ohne entsprechende Aufsichtspersonen verboten ist. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Hausordnung.
Schulbücher müssen wie alle Unterrichtsmedien zur Erreichung der pädagogischen Ziele der Schule und des Bildungsganges geeignet sein. Sie dürfen allgemeinen Verfassungsgrundsätzen sowie Rechts- und Verwaltungsvorschriften nicht widersprechen und müssen die Anforderungen der Rahmenpläne erfüllen. Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze wählen die Schulen ihre Schulbücher selbst aus. Die Nutzung erfolgt für die Schülerinnen und Schüler kostenlos. Die Schulbücher und Unterrichtsmedien werden jedem Kind persönlich ausgeliehen. Dies geht mit der Verpflichtung einher, diese pfleglich zu behandeln. Mit Beendigung des Schuljahres werden sie wieder eingesammelt. Sind dann Schäden aufgetreten, werden nach Absprache mit den Eltern Ersatzforderungen geltend gemacht.

Feiert Ihr Kind bis zum 30. Juni eines Jahres seinen sechsten Geburtstag, so beginnt die Schulpflicht am 1. August des gleichen Jahres.


Vorzeitige Einschulung:

Ihr Kind kann auf Ihren Antrag hin vorzeitig eingeschult werden, wenn es spätestens am 30. Juni des darauffolgenden Jahres sechs Jahre alt wird und für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt ist. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.


Zurückstellung vom Schulbesuch:

Ihr Kind kann auf Ihren Antrag hin aus erheblichen gesundheitlichen Gründen, die einen erfolgreichen Schulbesuch derzeit nicht erwarten lassen, um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft ebenfalls die Schulleitung.

Für den Zahlungsverkehr in schulischen Angelegenheiten (Klassenfahrten, Exkursionen, Verbrauchsmaterial, Verwaltung von Elternbeiträgen etc.) hat die 63. Grundschule ein Schulkonto eingerichtet. Empfänger: Freistaat Sachsen 63. GS Johann Gottlieb Naumann IBAN: DE20 8505 0300 0221 2414 18 BIC: OSDDDE81XXX Bank: Ostsächsische Sparkasse Dresden Verwendungszweck: Name, Vorname des Kindes/Klasse/Thema
Für Eltern der 3. und 4. Klassen findet im November eine Info-Veranstaltung zur Schullaufbahnberatung „Weiterführende Schulen“ statt. Im vierten Schuljahr werden Bildungsberatungsgespräche mit den Eltern und Kindern geführt. Mit der Halbjahresinformation wird die Bildungsempfehlung ausgegeben. Es liegt in der Verantwortung der Eltern, über die weitere Schullaufbahn Ihres Kindes zu entscheiden. Die Lehrer stehen Ihnen dazu beratend zur Seite.
Aus der untenstehenden Grafik können Sie die Schulwege rund um unsere Schule einsehen. Weitere Informationen erhalten Sie über unsere Elterninitiative -Schulwegsicherheit →.
In Klasse 2 fahren wir mit den Kindern in das sehr gut ausgestattete Bad in Dresden Prohlis. Dort haben die Kinder einmal wöchentlich Schwimmunterricht. Die Kinder werden spielerisch an das Wasser gewöhnt und können somit angstfrei und mit Freude schwimmen lernen. Gleichzeitig werden Kinder, die bereits gute Schwimmer sind, individuell gefördert.

(siehe auch: Handbuch “Sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht” und auf der Homepage “Beratungslehrer”)
Sonderpädagogischer Förderbedarf besteht bei Schülerinnen und Schülern die so stark beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht ohne gezielte sonderpädagogische Fördermaßnahmen nicht hinreichend unterstützt werden können.

Vor Beantragung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs hat bereits eine gezielte pädagogische Förderung stattgefunden, die dokumentiert wurde.

Es gibt folgende sonderpädagogische Förderbedarfe:

» Lernen

» Sprache

» emotionale und soziale Entwicklung

»geistige Entwicklung

» körperliche und motorische Entwicklung

» Hören

» Sehen

» Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler.

An unserer Schule lernen Kinder mit Förderschwerpunkten direkt in den Klassen. Sie können dabei auch von Schulassistenten oder Schulbegleitern unterstützt werden. Unser Kollegium ist in diesem Bereich geschult und erhält Unterstützung von weiteren Institutionen.

In unserer Schule wird Sport ganz großgeschrieben. So haben die Kinder von Klasse 1 an während ihrer ganzen Grundschulzeit immer wöchentliche Sportstunden. Für den Sportunterricht stehen uns drei verschiedene Sporthallen zur Verfügung, eine direkt in der Schule, die zweite am Elbufer (Oehmestraße), die dritte im Evangelischem Kreuzgymnasium. Die Kinder werden im Rahmen des Sportunterrichtes zu diesen Hallen von der jeweiligen Sport-Lehrkraft hin und zurück begleitet. Unsere Kruzianerklassen halten den Sportunterricht auf dem Gelände und in der Sporthalle des Evangelischem Kreuzgymnasiums ab. Zusätzlich ergänzt unser umfangreiches GTA-Konzept diesen Bereich mit Ballspielen, Fußball, Klettern oder Leichtathletik. Jährlich findet unser Crosslauf statt. Weiterhin nehmen viele Kinder auch an schulischen Wettkämpfen teil.
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Unser Tag der offenen Tür findet jährlich in der ersten Schulwoche, immer mittwochs, von 16.30 bis 18.00 Uhr statt.
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Unfälle, die auf dem Schulweg sowie während des Schulalltages passieren, sind bei der Unfallkasse zu melden. Bitte setzen Sie sich umgehend mit der Klassenleitung oder der Schule in Verbindung, damit die Unfallmeldung schnellst möglich von uns auf den Weg gebracht werden kann. Dazu benötigen wir den Namen und die Adresse des behandelnden Arztes sowie die Art der Verletzung.

Schulassistenz
Gegenwärtig werden wir durch zwei Schulassistenten unterstützt. Diese assistieren der Schule und den Lehrkräften in den verschiedensten Bereichen. Dazu zählen unter anderem die Hausaufgabenbetreuung, Aufsichten, als Begleitpersonen bei Ausflügen, individuelle Förderung/Betreuung einzelner Schüler oder allgemeine Unterstützung der Lehrkräfte innerhalb des Unterrichts.

 

Honorarkräfte
In den vergangenen Schuljahren konnten wir immer wieder von der Arbeit einzelner Honorarkräfte profitieren. Durch Ihren Einsatz konnten wir vielen Schülerinnen und Schülern mit größeren Bedarfen oder zur gezielten Förderung weiterhelfen.

 

Schülerpraktikanten
Über das Jahr verteilt, sammeln mehrere Schülerpraktikanten neue Erfahrungen und Einblicke in den Schulalltag. Wir versuchen dabei, den Arbeitsalltag so aktiv wie möglich zu gestalten und vereinzelt Verantwortung abzugeben, um ein bestmögliches Arbeitsergebnis zu schaffen. Falls Sie Schüler kennen, welche gegenwärtig auf der Suche nach einem Praktikumsplatz sind, können Sie diese Information gerne weitergeben.

 

Hausmeister
Hinter den Kulissen des Unterrichts unterstützen unsere beiden Hausmeister uns tatkräftig. Zu Ihren Aufgabenbereichen zählen unter anderem die Reparatur und Wartung der Schulausstattung, die Pflege und Instandhaltung des gesamten Geländes sowie wie die Kommunikation mit externen Firmen bezüglich Brandschutz, Elektronik, usw.. Auch bei Fragen zu Fundsachen können Sie unsere Hausmeister gern ansprechen.

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Nichts liegt uns näher, als die Sicherheit aller Schülerinnen und Schüler, welche unsere Einrichtung besuchen. Besonders der Weg zur Schule stellt dabei ein besonderes Risiko dar, da hier Kinder oft ohne Betreuung unterwegs sind.
Um die Sicherheit zu gewährleisten hatte sich Anfang 2022 die Elterninitiative “Schulwegsicherheit” gebildet. Das oberste Ziel dieser Initiative ist es, eine Umgebung zu schaffen, in der alle Kinder sicher, selbstständig, gesund und mit Freude zur Schule gehen können. Um dieses Ziel zu erreichen, konnte mit dem Aktionstag “zu Fuß zur Schule” ein erster Schritt und mit dem Verkehrsversuch “Schulstraße” ein größerer Meilenstein erreicht werden.

Sie wollen mehr über die Ergebnisse und die Arbeit der Initiative wissen oder selbst mitmachen? Dann besuchen Sie die Seite „Elterninitiative -Schulwegsicherheit“→ auf unserer Homepage.

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Sie können Ihr Kind zum Halbjahr in Klassenstufe 4 an einer weiterführenden Schule Ihrer Wahl anmelden. Sie benötigen dafür die Halbjahresinformation Klasse 4, die Bildungsempfehlung und weitere Unterlagen. Diese Informationen erhalten Sie über die Homepages der aufnehmenden Schulen, im jährlich stattfindenden Elternabend “Weiterführende Schulen” an unserer Grundschule, auf unserer Homepage unter dem Pfad “Klasse 4” und von den Klassenleitungen. Beim „Thematischen Elternabend – Weiterführende Schulen“, welcher immer im November für unsere Eltern der Klassenstufen 3 und 4 stattfindet, stellen Schulleitungen von unterschiedlichen Schulprofilen ihren Schultyp vor und beantworten Fragen zum Übertritt.
Geben Sie Ihrem Kind grundsätzlich keine Wertsachen mit in die Schule. Bei Verlust bzw. Beschädigung von Wertgegenständen übernehmen wir keine Haftung. Dies gilt auch für Fahrräder, Roller oder für die mitgebrachten Instrumente. Wir sind sehr bemüht um Sicherheit, kommen durch kontinuierliche Aufsichten unserer Pflicht nach, können aber keine unvorhersehbaren oder nicht einsehbaren Situationen abdecken. Gegenseitige Rücksichtnahme und die Sorge um den Erhalt von persönlichem oder schulischem Eigentum bleiben Aufgabe für alle am Schulleben Beteiligten.
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Zweimal im Jahr besucht uns der Zahnarzt. Die Kinder bekommen im Gespräch mit dem Zahnarzt Hinweise zur Zahnprophylaxe und lernen eine altersangemessene und gründliche Zahnputztechnik.
Am letzten Schultag des ersten Schulhalbjahres erhalten die Kinder eine Halbjahresinformation, zum Ende des 2. Schulhalbjahres das Jahreszeugnis. In Klasse 4 erhält Ihr Kind zusätzlich zur Halbjahresinformation die Bildungsempfehlung.
Der Zutritt des Schulgeländes ist nur berechtigten Personen gestattet. Personen, welche von uns nicht zugeordnet werden können, werden des Schulgeländes verwiesen. Schulfremde Personen melden sich bitte über Klingel am Haupteingang bei unserer Sekretärin und schildern ihr Anliegen.