Wir bitten um Verständnis, dass die Lehrerinnen vor und während des Unterrichtes sowie den Aufsichten nicht zu sprechen sind. Die Aufmerksamkeit gilt hier Ihren Kindern. Bei dringenden Fragen wenden Sie sich bitte über LernSax an die Klassenlehrerin oder an unsere Sekretärin Frau Werner Sie wird die Informationen weiterleiten.
Darüber hinaus wird Sie die Klassenleiterin zu Gesprächen über den Entwicklungsstand Ihres Kindes und über den weiteren Bildungsweg bitten.
Über eine Befreiung vom Sportunterricht kann der Sportlehrer nach Antrag durch die Sorgeberechtigten entscheiden. Er erteilt auch Freistellungen von einzelnen Sportdisziplinen. Wenn die Schulsportbefreiung länger als eine Woche dauert, kann der Sportlehrer eine (amts)ärztliche Bestätigung verlangen. Auf das Attest kann jedoch verzichtet werden, wenn der Befreiungsgrund offenkundig ist, der Schüler sich zum Beispiel ein Bein gebrochen hat
1. Telefonieren …
Sekretariat/Schulleitung: Tel.-Nr.: 3100405 | |
E-Mail: info@63-grundschule-dresden.de |
2. Wenn ein Kind krank ist …
Eine Klassenlehrerin sollte zu Beginn des Unterrichts wissen, warum ein Kind nicht am Unterricht teilnimmt. Geben Sie entweder per E-Mail schriftlich Bescheid oder rufen Sie bis 7:30 Uhr im Sekretariat an. Sprechen Sie gegebenenfalls auf den Anrufbeantworter. Kann der Schulbesuch nach Genesung wieder fortgesetzt werden, geben Sie bitte eine schriftliche Entschuldigung für die fehlenden Tage für den Klassenlehrer mit. |
3. Beurlaubung eines Schülers: (Schulbesuchsordnung §4 und §5)
Beurlaubung eines Schülers zur Ferienverlängerung wird grundsätzlich nicht genehmigt.
Bei Kur sind folgende Schriftstücke einzureichen:
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4. Wie Ihr Kind versichert ist …
Durch die gesetzliche Unfallversicherung der Unfallkasse Sachsen mit Sitz in Meißen ist Ihr Kind auf dem direkten Schulweg, auf dem Schulhof, in der Schule sowie bei allen Schulveranstaltungen versichert. Nicht versichert sind dabei die unmittelbare Nahrungsaufnahme, hygienische Verrichtungen und bewusst selbstverschuldete Dinge. Alle Schulunfälle, die einen Arztbesuch zur Folge haben, müssen bei der Schulleitung gemeldet werden. |
5. Lassen Sie Ihr Kind allein das Schulhaus betreten. So hat es die Möglichkeit sich selbständig auf die Unterrichtsstunde vorzubereiten und wird schneller lernen, den Schulalltag zu organisieren.
In der Vorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie von März 2012, ist Folgendes geregelt:
63. Grundschule „Johann Gottlieb Naumann“
Wägnerstraße 24 – 26
01309 Dresden
Telefon: 0351 / 3 10 04 05
Telefax: 0351 / 3 12 33 09
Mail: info@63-grundschule-dresden.de