Leistungsbewertung
Auszug aus der Sächsischen Schulordnung für Grundschulen
§ 18 Bewertung von Leistungen, Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung
(2) Die Schüler der Grundschule werden auf die Benotung allmählich vorbereitet. In der Klassenstufe 1 werden keine Noten erteilt. In der Klassenstufe 2 wird in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht benotet. Ab Klassenstufe 3 wird in allen Fächern mit Ausnahme des Faches Englisch benotet. Das Fach Englisch wird ab Klassenstufe 4 benotet.
(3) Die einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungsnachweise sowie die gesamten während eines Schuljahres in den einzelnen Fächern erbrachten Leistungen werden mit folgenden Noten bewertet:
1. Sehr gut | (1), wenn eine Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht; |
2. gut | (2), wenn eine Leistung den Anforderungen voll entspricht; |
3. Befriedigend | (3), wenn eine Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht; |
4. Ausreichend | (4), wenn eine Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderung noch entspricht; |
5. Mangelhaft | (5), wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können; |
6. Ungenügend | (6), wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. |
(6) Weiterhin werden Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung des Schülers benotet:
1. Betragen | umfasst Aufmerksamkeit, Hilfsbereitschaft, Zivilcourage und angemessenen Umagang mit Konflikten, Rücksichtnahme, Toleranz und Gemeinsinn sowie Selbsteinschätzung. |
2. Fleiß | umfasst Lernbereitschaft, Zielstrebigkeit, Ausdauer und Regelmäßigkeit beim Erfüllen von Aufgaben |
3. Mitarbeit | umfasst Initiative, Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit, Beteiligung im Unterricht, Selbständigkeit, Kreativität sowie Verantwortungsbereitschaft |
4. Ordnung | umfasst Sorgfalt, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Einhalten von Regeln und Absprachen sowie Bereithalten notwendiger Unterrichtsmaterialien |
(7) Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung des Schülers werden mit folgenden Noten bewertet:
1. Sehr gut | (1), wenn Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung des Schülers vorbildlich ausgeprägt ist |
2. gut | (2), wenn Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung des Schülers stark ausgeprägt ist |
3. Befriedigend | (3), wenn Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung des Schülers durchschnittlich ausgeprägt ist |
4. Ausreichend | (4), wenn Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung des Schülers schwach ausgeprägt ist |
5. Mangelhaft | (5), wenn Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung des Schülers unzureichend ausgeprägt ist |