Rund ums Radfahren
Liebe Eltern,
das Radfahren ist im gesamten Gelände (auch im Eingangsbereich) nicht erlaubt.
Fahrräder dürfen nur in die dafür vorgesehenen Fahrradständer neben dem Haupteingang abgestellt werden.
Die Fahrradständer am kleinen Haus sind ausschließlich dem Personal vorbehalten.
Das Abstellen von Fahrrädern der Eltern während des Schulbetriebes ist nicht gestattet.
Verstöße können ein Abstell- und Einschiebeverbot zur Folge haben.
Bei Beschädigung der Räder wird keine Haftung übernommen.