63. Grundschule Dresden
Johann Gottlieb Naumann

Liebe Eltern,

wenn Ihr Kind zum Schuljahr 2025/26 schulpflichtig wird, können Sie es an den offiziellen Anmeldeterminen am 5. oder 10. September 2024, jeweils von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr, in unserer Schule anmelden. Sollten Sie an allen Terminen verhindert oder sollte ein Beratungsgespräch notwendig sein, wenden Sie sich bitte im Einzelfall an unser Sekretariat.

Bitte bringen Sie zu diesem Termin folgende Unterlagen mit:
  • ausgefüllte Anmeldebögen der Stadt Dresden
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personaldokumente der Erziehungsberechtigten
  • Nachweis über ein alleiniges Sorgerecht (wenn nötig)
Bei der Anmeldung muss Ihr Kind nicht dabei sein. Sie können beruhigt beide Anmeldetermine nutzen, da alle Anmeldungen -unabhängig des Eingangs- gleichberechtigt behandelt werden. Weitere ausführliche Informationen zur Anmeldung finden Sie hier →
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung und die neuen Kinder! Herzliche Grüße Das Kollegium der 63. Grundschule

Unsere Schule hat eine lange Tradition.
Sie wurde am 16. Juni 1876 feierlich eingeweiht.

Mit viel Freude und Spaß lernen heute in unserer 63. Grundschule 443 Mädchen und Jungen in 19 Klassen gemeinsam mit 27 Lehrern.
In drei Klassen werden die „kleinen Kruzianer“ unterrichtet.

 

Barrierefreie Homepage
Wir haben unsere Homepage dem Barrierefreie-Websites-Gesetz angepasst und mit einer Vorlese-Funktion versehen. Diese wird aktiviert, indem man den ausgewählten Text markiert und auf das Lautsprechersymbol klickt.

Aktuelle Nachrichten

Elternabend

Elternabend

Einladung zum thematischen Elternabend für die Eltern der 3. und 4. Klassen

Bunte Schule

Bunte Schule

Aktuelles zum Weihnachtsbasar

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Schulleben

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Informationen

Zur Schule, Schulleitung, Kollegium, Förderverein, Elterninitiative u.v.m.
Chronik-der-Veraenderung-2

Lehren & Lernen

Wichtige Termine, Kreuzchor, Schulanfänger u.v.m.
verordnungen-63-grundschule-dresden

Verordnungen

Unsere Hausordnungen regeln den Schulalltag, Bibliotheksbesuch u.a.

Transparenzhinweis:

Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.